Ordnung der Arbeitgemeinschaft der Diözesan-Caritasverbände Rheinland-Pfalz (AG-CV)
Grundlagen und Mitglieder
Die Diözesancaritasverbände sind als Wohlfahrtsverbände der katholischen Kirche die von ihrem Ortsbischof anerkannte institutionelle Zusammenfassung und Vertretung der Caritas in der jeweiligen Diözese. Als rechtlich selbstständiger eingetragener Verein nimmt jeder Diözesancaritasverband in seiner Diözese Spitzenverbandsfunktionen, Aufsichtsfunktionen und Dienstleistungsfunktionen wahr. Im Rahmen seiner Spitzenverbandsfunktionen vertritt der jeweilige Diözesancaritasverband die kirchlich-caritativ tätigen katholischen Träger, Dienste und Einrichtungen seiner jeweiligen Diözese und übernimmt Anwaltschaft für die Interessen von benachteiligten Menschen unabhängig von deren Herkunft, Alter, Geschlecht oder Konfession.
Zur Wahrnehmung ihrer gemeinsamen spitzenverbandlichen Interessen gegenüber allen relevanten staatlichen und gesellschaftlichen Stellen im Bundesland Rheinland-Pfalz schließen sich die Diözesancaritasverbände Trier, Speyer, Limburg, Mainz und Köln zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen. Sie trägt den Namen "Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände Rheinland-Pfalz (AG CV)".
Ziele und Aufgaben
Ziel der Kooperation in der Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände Rheinland-Pfalz ist es, die Sozialpolitik in Rheinland-Pfalz mitzugestalten und in diesem Sinne sowohl Lobbyarbeit für Benachteiligte und Schwache als auch für die kirchlich-caritativen Dienste und Einrichtungen und ihre Träger zu betreiben. Dazu werden in der Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände Rheinland-Pfalz insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Beobachtung und Analyse von politischen Prozessen, sofern sie für die Belange der Caritas in Rheinland-Pfalz von Interesse sind
- Entwicklung von Zielformulierungen und gemeinsamen Positionierungen der Caritasverbände in Rheinland-Pfalz
- Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen der Interessenvertretungs- und Lobbyarbeit
- Kontaktpflege zu für die Belange der Caritas in Rheinland-Pfalz relevanten staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren
- Kooperation mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Rheinland-Pfalz und dem Katholischen Büro Mainz
Struktur
Strukturen und Gremien der Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände Rheinland-Pfalz sind
- die Direktorenkonferenz
- der Vorsitzende / die Vorsitzende
- der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin
- die Gremien der Fachbereiche
1. Die Direktorenkonferenz
Die Diözesancaritasverbände Trier, Speyer, Mainz und Limburg entsenden je einen vollmandatierten Delegierten / eine vollmandatierte Delegierte ihrer Verbandsleitung, in der Regel den Diözesancaritasdirektor / die Diözesancaritasdirektorin, als stimmberechtigtes Mitglied in die Direktorenkonferenz. Als beratende Mitglieder gehören der Direktorenkonferenz der Leiter / die Leiterin des Katholischen Büros Mainz sowie der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände Rheinland-Pfalz an.
Die Direktorenkonferenz ist das beschlussfassende Gremium der Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände Rheinland-Pfalz. Sie entscheidet insbesondere über
- die Wahl des Vorsitzenden / der Vorsitzenden
- die Ordnung der Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände Rheinland-Pfalz und über die Ordnungen der ihr zugeordneten Gremien (bei den Landesarbeitsgemeinschaften erfolgt dies gemäß deren Ordnungen / Satzungen)
- den Haushalts- und Stellenplan sowie die Einstellung des hauptamtlichen Geschäftsführers / der hauptamtlichen Geschäftsführerin
- die zentrale Ziel- und Maßnahmenplanung
- inhaltliche Positionierungen in Grundsatz- und Querschnittsfragen
- die Wahrnehmung von Vertretungsaufgaben
Entscheidungen bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft.
2. Der Vorsitzende / die Vorsitzende
Die Direktorenkonferenz wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende. Er / sie vertritt die Arbeitsgemeinschaft nach außen.
3. Der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben beschäftigt die Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände Rheinland-Pfalz einen Geschäftsführer / eine Geschäftsführerin und unterhält eine Geschäftsstelle mit Sitz in der Landeshauptstadt Mainz.
4. Die Gremien der Fachbereiche
Die fachbezogene politische Interessenvertretungsarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände Rheinland-Pfalz gliedert sich grundsätzlich in fünf Bereiche:
Fachbereich Gesundheits- und Altenhilfe
Die Aufgaben dieses Fachbereichs werden wahrgenommen
- für den Teilbereich der Krankenhäuser von der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Krankenhäuser Rheinland-Pfalz (AKKR)
- für den Teilbereich der stationären und teilstationären Altenhilfe von der Caritas-Landesarbeitsgemeinschaft stationäre und teilstationäre Altenhilfe Rheinland-Pfalz / Saarland (Arbeitstitel / Die Caritas-Landesarbeitsgemeinschaft stationäre und teilstationäre Altenhilfe Rheinland-Pfalz / Saarland wird sich voraussichtlich zum 1. Januar 2007 konstituieren. Bis dahin werden die Arbeitsaufgaben im Bereich der stationären und teilstationären Altenhilfe weiterhin vom "Caritas-Ausschuss-Altenhilfe" wahrgenommen)
- für den Teilbereich der ambulanten Pflege einschließlich der ergänzenden ambulanten Dienste vom Caritasausschuss Sozialstationen
- für den Teilbereich der ambulanten und stationären Hospizdienste vom Caritasausschuss Hospiz
Fachbereich Behindertenhilfe und Psychiatrie
Die Aufgaben dieses Fachbereichs werden wahrgenommen von
- der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe und Psychiatrie (KLBP).
Fachbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Die Aufgaben dieses Fachbereichs werden wahrgenommen
- für den Teilbereich der Jugendhilfe mit Ausnahme der Kindertagesstätten vom Caritasausschuss Jugendhilfe
- für den Teilbereich Kindertagesstätten nach § 22-26 SGB VIII vom Caritasausschuss Kindertagesstätten
- für den Teilbereich Schwangerenberatung vom Caritasausschuss Schwangerenberatung
Fachbereich Soziale Sicherung und Integration
Die Wahrnehmung der Aufgaben in diesem Fachbereichs wird durch ein Kernteam Soziale Sicherung gesteuert und durch Einzelaufträge, ad-hoc-Gruppen oder Projektgruppen umgesetzt.
Fachbereich Ehrenamt, Zivildienst und Freiwilligendienste
Die Aufgaben dieses Fachbereichs werden wahrgenommen
- für den Teilbereich Ehrenamt und freiwilliges soziales Engagement vom Caritasausschuss Ehrenamt und freiwilliges soziales Engagement
- für den Teilbereich Zivildienst und Freiwilligendienste vom Caritasausschuss Zivildienst und Freiwilligendienste
Darüber hinaus können sowohl innerhalb jedes Fachbereichs als auch fachbereichsübergreifend zur kurzfristigen Bearbeitung aktueller Anfragen und Bedarfe ad-hoc-Gruppen sowie zur längerfristigen Bearbeitung grundsätzlicher Themen und Fragen mit innovativem Charakter Projektgruppen gebildet werden.
Die Wahrnehmung der Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände Rheinland-Pfalz sowie die Arbeit der Gremien sind in einer Geschäftsordnung geregelt.
