Keine ausreichende Begründung der Bescheide, falsche oder nicht nachvollziehbare Berechnungen, zu lange Bearbeitungszeiten: Mehr als drei Jahre nach Einführung von Arbeitslosengeld II ist es noch nicht gelungen, existenzsichernde Leistungen reibungslos zu gewähren. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Untersuchung der Caritas. Sie deckt sich mit Erfahrungen der Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände Rheinland-Pfalz.
„Es ist ärgerlich, dass die Betroffenen
die Leistungen, die ihnen nach dem Sozialgesetzbuch rechtlich
zustehen, mitunter erst nach einem Widerspruchs- oder
Sozialgerichtsverfahren erhalten“, sagt Domkapitular Hans-Jürgen
Eberhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände
Rheinland-Pfalz. „Besonders nachteilig für die Betroffenen ist
,
dass die Bearbeitung von Widersprüchen
oftmals unverhältnismäßig lange dauert.“ Kindergeld, staatliche
Unterhaltsvorschüsse und Arbeitsentgelte würden auf das Arbeitslosengeld
II häufig angerechnet noch bevor diese Mittel den Betroffenen überhaupt
zur Verfügung stehen. „Die Folge ist, dass sie für diesen Zeitraum, der
mehrere Wochen oder gar Monate dauern kann,
ein
Leben unterhalb des Existenzminimums führen müssen.“
Ein weiteres Problem zeigt sich bei der Übernahme der Kosten für Unterkunft sowie bei den Kosten für Heizung. So werden in vielen Fällen die Heizkosten pauschal gezahlt, obwohl sie in tatsächlicher Höhe zu erbringen sind. „Angesichts stetig steigender Energiepreise ist das für die Betroffenen eine untragbare und Existenz gefährdende Situation“, erläutert Eberhardt. Trotz der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestehe bei den Behörden vor Ort oft Unklarheit darüber, welche Unterkunftskosten angemessen sind.
"Das zum Leben und zur Teilhabe Notwendige muss schnell gewährt werden und darf nicht durch lange Bearbeitungszeiten hinausgezögert werden", fordert Eberhardt. "Jeder Bedürftige muss sich darauf verlassen können, dass er die Hilfen, die ihm rechtlich zustehen, auch schnell und reibungslos bekommt."