Mainz, den 09.02.2011
Die Caritasverbände in Rheinland-Pfalz begrüßen die Zusage des
rheinland-pfälzischen Innenministers Karl Peter Bruch, im Zusammenwirken mit
der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz dem Ehemann und dem 14-jährigen Sohn der in
den Kosovo abgeschobenen
Borka
T. eine schnelle
Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen und ihnen einen Aufenthalt aus
humanitären Gründen zu erteilen.
Borka
T. war am 07.
Dezember 2010 mit ihrer Familie aus
Mayen
in den
Kosovo abgeschoben worden und nach ihrer Rückführung verstorben. Zurzeit leben
ihr Sohn und ihr Mann in Südserbien. Diesen tragischen Fall nehmen die
Caritasverbände in Rheinland-Pfalz zum Anlass, eine Überprüfung des zurzeit
bestehenden
Abschiebeverfahrens
in Hinblick auf
Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen und der Rückführung von
Minderheiten zu fordern.
So darf es nach Ansicht der Caritas grundsätzlich keine Abschiebung
von Menschen geben, die krank sind und
medizinisch behandelt werden müssen. Wenn dennoch an einer Abschiebung
festgehalten wird, muss eine adäquate Behandlung im Herkunftsland
sichergestellt sein. Dabei reicht es nicht, sich auf allgemeine Auskünfte des
Auswärtigen Amtes zu berufen, sondern die Behandlung muss im Einzelfall sicher gestellt
sein. Dies war im Fall von
Borka
T. offenbar nicht
gewährleistet: Die Frau litt an einer psychischen Erkrankung und wurde daher
vor ihrer Abschiebung intensiv durch die Psychosoziale Fachstelle für
Flüchtlinge beim Fachdienst Migration der Caritasgeschäftstelle in
Mayen
beraten und erhielt eine
Trauma-Therapie
.
Aufgrund ihrer schweren Traumatisierung wurde unter Einsatz aller
rechtstaatlich möglichen Mittel zwar versucht, ein Abschiebehindernis zu
erreichen, was aber nicht gelang.
Ebenso fordern die Caritasverbände, keine Abschiebung
von Menschen vorzunehmen, die von sich
abzeichnenden
Verbesserungen im Aufenthaltsrecht
profitieren könnten. Nach
den
Beschluss der
Innenministerkonferenz vom 19. November 2010 hätte der 14jährige Sohn der
Familie ein Bleiberecht in Deutschland bekommen können, das aufgrund der
Minderjährigkeit des Jungen auch für die Eltern gegolten hätte. Der Vorsitzende
der Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände in Rheinland-Pfalz, Domkapitular
Hans-Jürgen Eberhardt fordert daher, dass in solchen Situationen schnell die
Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit keine Abschiebungen mehr bis
zur Umsetzung der Beschlüsse vorgenommen werden.
Weitere Informationen:
Caritasverband für die Diözese Trier e.V.,
Referat Migration, Willi Mayer,
Telefon (0651) 94 93-236 oder Mobil 0173 30
41 036