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Pressemitteilung

Caritasverbände fordern Konsequenzen nach dem Tod einer abgeschobenen Kosovarin

Erschienen am:

15.02.2011

  • Beschreibung
Beschreibung

Mainz, den 09.02.2011

Die Caritasverbände in Rheinland-Pfalz begrüßen die Zusage des rheinland-pfälzischen Innenministers Karl Peter Bruch, im Zusammenwirken mit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz dem Ehemann und dem 14-jährigen Sohn der in den Kosovo abgeschobenen Borka T. eine schnelle Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen und ihnen einen Aufenthalt aus humanitären Gründen zu erteilen. Borka T. war am 07. Dezember 2010 mit ihrer Familie aus Mayen in den Kosovo abgeschoben worden und nach ihrer Rückführung verstorben. Zurzeit leben ihr Sohn und ihr Mann in Südserbien. Diesen tragischen Fall nehmen die Caritasverbände in Rheinland-Pfalz zum Anlass, eine Überprüfung des zurzeit bestehenden Abschiebeverfahrens in Hinblick auf Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen und der Rückführung von Minderheiten zu fordern.

So darf es nach Ansicht der Caritas grundsätzlich keine Abschiebung von Menschen geben, die krank sind und medizinisch behandelt werden müssen. Wenn dennoch an einer Abschiebung festgehalten wird, muss eine adäquate Behandlung im Herkunftsland sichergestellt sein. Dabei reicht es nicht, sich auf allgemeine Auskünfte des Auswärtigen Amtes zu berufen, sondern die Behandlung muss im Einzelfall sicher gestellt sein. Dies war im Fall von Borka T. offenbar nicht gewährleistet: Die Frau litt an einer psychischen Erkrankung und wurde daher vor ihrer Abschiebung intensiv durch die Psychosoziale Fachstelle für Flüchtlinge beim Fachdienst Migration der Caritasgeschäftstelle in Mayen beraten und erhielt eine Trauma-Therapie . Aufgrund ihrer schweren Traumatisierung wurde unter Einsatz aller rechtstaatlich möglichen Mittel zwar versucht, ein Abschiebehindernis zu erreichen, was aber nicht gelang.

Ebenso fordern die Caritasverbände, keine Abschiebung von Menschen vorzunehmen, die von sich abzeichnenden Verbesserungen im Aufenthaltsrecht profitieren könnten. Nach den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 19. November 2010 hätte der 14jährige Sohn der Familie ein Bleiberecht in Deutschland bekommen können, das aufgrund der Minderjährigkeit des Jungen auch für die Eltern gegolten hätte. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände in Rheinland-Pfalz, Domkapitular Hans-Jürgen Eberhardt fordert daher, dass in solchen Situationen schnell die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit keine Abschiebungen mehr bis zur Umsetzung der Beschlüsse vorgenommen werden.

 

Weitere Informationen:

Caritasverband für die Diözese Trier e.V., Referat Migration, Willi Mayer,

Telefon (0651) 94 93-236 oder Mobil 0173 30 41 036

 

Herausgegeben von:
Caritasverband für die Diözese Speyer
Text: Caritasverband für die Diözese Trier e.V., Referat Migration, Willi Mayer
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