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Pressemitteilung

Caritas: Rechtsstaatlichkeit bei Abschiebungsverfahren wahren

Abschaffung der pflichtanwaltlichen Vertretung ist ein Rückschritt Auswertung des Caritas-Beratungsprojekts in Ingelheim zeigt: Viele Menschen zu Unrecht inhaftiert

Erschienen am:

21.09.2026

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.
Referat Kommunikation
Bahnstraße 32
55128 Mainz
+49 6131 28 26-285
+49 6131 28 26-285
kommunikation@(BITTE ENTFERNEN)caritas-bistum-mainz.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Ingelheim/Mainz. Die Caritas im Bistum Mainz fordert, die Rechtsstaatlichkeit bei Abschiebungsverfahren konsequent zu wahren. "Mit Sorge betrachten wir, dass die rechtsstaatlichen Abschiebungsverfahren ausgehöhlt werden", sagte Diözesancaritasdirektorin Nicola Adick am Montag. "Ein Beispiel hierfür ist die Abschaffung der gerade erst eingeführten pflichtanwaltlichen Vertretung für Ausreisepflichtige im Abschiebungshaftverfahren. Wir erleben, dass Betroffene ohne ausreichende Kenntnisse von Sprache und Rechtssystem oft überfordert sind, allein für ihre Rechte einzutreten." Auch die Jahresauswertung des in der Abschiebungshaft Ingelheim angesiedelten Caritas-Beratungsprojekts zeigt, wie wichtig der so genannte "Pflichtanwalt" im Abschiebungshaftverfahren ist.

Gebäude mit ZaunAbschiebungshaft in IngelheimFoto: Caritas

Laut Auswertung waren im Jahr 2025 erneut viele Menschen zu Unrecht in der Abschiebungshaft in Ingelheim inhaftiert. So wurden in fast jedem zweiten der von den beauftragten Anwälten vor Gericht gebrachte Fälle die Inhaftierungsbeschlüsse für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Von den insgesamt 82 Menschen, die die Caritas in Ingelheim bei rechtlichen Interventionen unterstützte, wurden 12 Personen aufgrund fehlerhafter Haftbeschlüsse aus der Haft entlassen. 47 wurden in ihr Heimatland abgeschoben, 15 in ein anderes EU-Land zurückgeführt (Dublin-Regelung) oder in ein anderes Bundesland verlegt. Acht Verfahren sind noch nicht entschieden.

Im Nachhinein wurde in 24 der Abschiebungsfälle von höheren Gerichtsinstanzen die angeordnete Haft ganz oder teilweise für rechtswidrig erklärt. Die Betroffenen waren zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits abgeschoben, beziehungsweise zurückgeführt worden. "Unser Projekt ermöglicht seit mehr als 20 Jahren konkrete rechtsanwaltliche Unterstützung für Menschen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können", sagte Adick. "Aber der Gesetzgeber ist hier eindeutig in der Pflicht. Wir können als Caritas diese wichtige Aufgabe nicht dauerhaft allein schultern."

Abschiebungshäftlinge sind in der Regel keine Straftäter. Diese werden in der Regel aus dem Strafvollzug abgeschoben. Dennoch waren Inhaftierte im Jahr 2025 bis zu 138 Tage in der Abschiebungshaft Ingelheim.

Das unabhängige Beratungsprojekt in der Abschiebungshaft in Ingelheim besteht seit dem Jahr 2001. Der Caritasverband für die Diözese Mainz finanziert neben der Beratungsstelle auch den Caritas-Rechtshilfefonds zur Finanzierung von Rechtsberatung. Das Projekt wird vom Caritasverband Mainz durchgeführt. Insgesamt investiert die Caritas hier jährlich mehr als 40.000 Euro.

  • Ansprechperson
Portrait einer Frau
Julia Gaschik
Referentin Kommunikation (verantwortl.)
+49 6131 2826-285
+49 6131 2826-285
julia.gaschik@(BITTE ENTFERNEN)caritas-bistum-mainz.de
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